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Eingriffs-Ausgleichs-Regelungen im Rahmen der Bauleitplanung

 

Bebauungspläne und -vorhaben unterliegen spätestens seit 1994 auch europäischem Recht. Die Berücksichtigung der Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (92/43/EWG) ist geltendes Gemeinschaftsrecht. Die Rechtsgültigkeit eines Bebauungsplans hängt daher von der Einhaltung dieser Richtlinie ab, die mittlerweile auch im Bundesnaturschutzgesetz verankert ist.


Doch wer kennt sich schon mit den Anforderungen dieser Gesetzgebung aus und hat Erfahrung damit in der Praxis?

 

Foto: Weinhold


Spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen und FFH-Verträglichkeitsprüfungen

In Folge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 10.01.2006 (Rs.C-98/03) u. a. zur Unvereinbarkeit des § 43 Abs. 4 BNatSchG (a. F. = alte Fassung) mit den artenschutzrechtlichen Vorgaben der FFH-Richtlinie wurde das  Bundesnaturschutzgesetz durch das Erste Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 12.12.2007 (BGBl. I S. 2873) an die europarechtlichen Vorgaben angepasst. Die hinsichtlich des Artenschutzes relevanten  Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes sind am 18.12.2007 in Kraft getreten.

Unabhängig vom sogenannten naturschutzrechtlichen Ausgleich sind daher die artenschutzrechtlichen Belange in der Bauleitplanung oder bei sonstigen Eingriffen in die Lebensräume besonders geschützter Arten zu berücksichtigen. Sind  darüber hinaus FFH-Gebiete betroffen, ist eine Verträglichkeitsprüfung mit den jeweiligen Erhaltungszielen notwendig.


Wir besitzen dieses Wissen, machen Sie davon Gebrauch!


Durch uns können Sie eine qualifizierte Einschätzung Ihrer Situation erhalten. Wir überprüfen das Gelände vor Ort und führen eine ökologische Bewertung durch. Wir analysieren Ihre Unterlagen auf Stichhaltigkeit und beraten Sie gerne.

 

 

 

Treten Sie mit uns unverbindlich in Kontakt!

 

 

 

Foto: Weinhold

 

 

Planung und Umsetzung von Artenschutzmaßnahmen

Wir erstellen nicht nur Gutachten, sondern setzen diese auch in die Tat um. Artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen, die meist in Folge eines Bauvorhabens nötig werden, werden von uns projektiert und betreut.

Ein paar Beispiele:

Derzeit führen wir die in Deutschland bisher einzige Erhaltungszucht für den Feldhamster in Kooperation mit dem Zoo Heidelberg durch.

Ebenso obliegt uns die Planung und Durchführung des zugehörigen Wiederansiedlungsprojektes.

Für die Deutsche Wildtier Stiftung fungieren wir als Kooperationspartner für das Schutzprojekt Feldhamster. Hier betreuen und beraten wir die teilnehmenden Landwirte.

 

 

Foto: Heimann

 

 

 

 

 

 

Kartographie und GIS

Wir erstellen thematische Karten zu Bebauungsplänen und Eingriffen, Schutzgebieten, Arten und Ausgleichsmaßnahmen.

Wir führen GIS-gestützte Analysen zum Lebensraumpotential und dessen Eignung für die verschiedensten Arten unter Berücksichtigung maßgeblicher Parameter durch.

 

 

 

 

Institut für Faunistik  | weinhold@institut-faunistik.net/**49 (0) 6220 922 200